Kostenübernahme

Kosten – Wer bezahlt ?

Ich bin privat versichert:

In der Regel übernimmt die private Versicherung die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Ausmaß, hängt dabei von der jeweiligen Police ab. Sie können sich hierzu von Ihrer Versicherung die notwendigen Informationen zukommen lassen.

Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie auch von Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeu-tischen Behandlung zu klären.

Ich möchte selbst für die Kosten aufkommen (Selbstzahler):

Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Formalitäten bleiben in diesem Fall außen vor.

Die Kosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.

Ich bin gesetzlich versichert:

Da ich keine vertragsärztliche Praxis führe, ist eine direkte Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nicht möglich. Das bedeutet, dass ich Ihnen als gesetzlich Versicherte keine ebenso einfache Lösung anbieten kann wie in den oben aufgeführten Fällen. Im Gegenteil, der Zugang gesetzlich Versicherter zu Privatpraxen wird in letzter Zeit zunehmend erschwert. Dies bedaure ich sehr. 

Nichtsdestotrotz gehört Psychotherapie zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kosten werden bei entsprechender Indikation vollständig übernommen. Allerdings reicht die Zahl der Vertragspsychotherapeutinnen der gesetzlichen Krankenkassen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Psychotherapie zu decken. Die Folge sind sehr lange Wartezeiten.

Wenn eine gesetzlich Versicherte nachweisen kann, dass die Wartezeit unzumutbar lang ist, kann sie eine Behandlung in einer Privatpraxis über das sog. Kostenerstattungsverfahren beantragen. Wie gesagt, werden Anträge auf Kostenerstattung von den gesetzlichen Kassen entweder abgelehnt oder mit so vielen Hürden versehen, dass sich das Verfahren extrem in die Länge zieht. 

Obwohl es mir in der Vergangenheit in einigen Fällen gelungen ist, das Kostenerstattungsverfahren gemeinsam mit den gesetzlich versicherten Menschen ‚durchzuboxen‘, bleibt der Weg der Kostenerstattung gegenwärtig ein oft langwieriger und nicht unbedingt erfolgversprechender Prozess. 

Machen Sie jetzt den ersten Schritt